Pressemitteilung
Coronapandemie und Konfliktkosten 2020, ein Posten der in keiner Kostenrechnung auftaucht, aber den Unternehmenserfolg nachhaltig beeinflusst.
Welzheim, den 27. Sept. 2021: Trotz gestiegener Mitarbeiter-Loyalität während der Coronapandemie belegen neuere Untersuchungen, dass in mittelständischen Unternehmen ca. 15 - 20 % der Personalkosten durch interne Streitigkeiten verursacht werden. Danach verursachen diese innerbetrieblichen Konfliktkosten in Unternehmen bis zu 100 Mitarbeitern jährliche Kosten von 100.000 bis 500.000 Euro.
Bei den sichtbaren Kostenfressern wird mit spitzem Bleistift gerechnet. Egal, ob es um günstigere Versicherungsverträge, bessere Energietarife oder die Senkung von Leasingkosten geht.
Bei den versteckten Kostenfressern, wie z. B. Dienst nach Vorschrift, innere Kündigung, hohe Fluktuation oder mangelnde Kundenorientierung, wird weniger Hand angelegt. Das ist auch nachvollziehbar, da die beteiligten Personen „Betroffene“ sind und damit häufig die eigenen dunklen Flecken nicht erkennen können. Das hat finanzielle Folgen. Das Gallup-Institut errechnete 2020 jährliche Kosten durch Fehltage, Fluktuation und schlechte Produktivität in Höhe von 96,1 bis 113,9 Milliarden Euro für die deutsche Volkswirtschaft und empfiehlt den Unternehmensleitungen, mehr in ihre Beschäftigten zu investieren.
Die auf den Mittelstand spezialisierte Unternehmensberatung Praxis für Unternehmertum hat eine spezielle Diagnose- und Coaching-Methode entwickelt, die bereits nach relativ kurzer Zeit messbare und nachhaltige Resultate erzielt, um die Konfliktkosten zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Neu an dieser Methode ist: Nicht die Betroffenen oder die Konfliktursachen stehen im Vordergrund, sondern das Unternehmen als Ganzes. Denn im Grunde ist das Unternehmen der „Patient“. Das Unternehmen ist durch die Konflikte sprichwörtlich krank geworden. Das Unternehmensergebnis wird durch vermeidbare Personalkosten, wie Fehlzeiten, Krankheitstage und sonstige Fehlentwicklungen belastet und muss die Verluste tragen.
Mit einer strukturierten und systematischen Interview- und Diagnosemethode wird das Unternehmen aus der Sicht aller am Konflikt Beteiligten „durchleuchtet“.
Durch Anonymität ist sichergestellt, dass alle Beteiligten die gleichen Fragen gestellt bekommen und sich zu den Konfliktthemen frei und authentisch äußern dürfen. Störungen, Gefühle, Verletzungen und Ängste nicht ausgenommen, doch immer gleichrangig mit der Ebene, was gemeinsam verbindet und stärkt.
Ziel dabei ist es, durch eine selbst heilende Diagnose, in Verbindung mit Coaching und Training, die Konfliktkosten zu reduzieren und für das Unternehmen nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen zu finden.
Verantwortlich für den Pressetext: Harald Leng - https://www.leng-mattern.de/
Pressemitteilung
Bensheim/Welzheim, den 25. August 2012
Wirtschaftsprozesse fressen Zeit und Geld -Die bessere Alternative: Wirtschaftsmediation
Um in einem Wirtschaftsverfahren Recht zu bekommen braucht es Geduld, viel Geld und eine niedrige Frustrationskurve für den oft unbefriedigenden Vergleich.
Vor allem ist ein langer Atem gefragt. Wie im Handelsblatt vom 21.08.2012 zu lesen war, fehlen an den deutschen Gerichten derzeit 3000 Juristen, um die anstehenden Wirtschaftsprozesse in angemessener
Zeit abwickeln zu können. Die Folge: sehr lange Verfahrensdauer.
Aus seiner langjährigen Praxis als Handelsrichter an einer Landgerichtskammer kommt Bernd Mattern zu dem Schluss: „Wirtschaftsverfahren fressen extrem viele Ressourcen. Ein schneller Prozessabschluss
ist meist nur dann möglich, wenn die Parteien sich untereinander vergleichen. Häufig ein für beide Seiten unbefriedigender Kompromiss, insbesondere wegen der zwischenzeitlich aufgelaufenen
Kostenlawine für Zeugen, Sachverständige, Anwälte und Gerichte.“
Dass es auch anders und besser geht, davon sind die zertifizierten Wirtschaftsmediatoren Leng & Mattern überzeugt. Verhandeln statt Streiten ist die Lösung. Als
Wirtschaftsmediatoren stellen Leng & Mattern den Rahmen für eine einvernehmliche Konfliktlösung bereit. Dabei geht es bei der Wirtschaftsmediation nicht um
Streitschlichtung, sondern um einen strukturierten Prozess, bei dem die Beteiligten mit Hilfe der Mediatoren ihre Anliegen klären und zu einer einvernehmlichen Lösung führen können.
Dass diese nachhaltig trägt und die zerrüttete Geschäftsbeziehung wieder Fahrt aufnehmen kann, liegt an der angestrebten Win–Win–Lösung. Die Basis für weitere Geschäfts- oder
Arbeitsbeziehungen bleibt erhalten. Die getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich fixiert, um spätere evtl. nachträgliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und auf gleicher
Augenhöhe und positiv wieder neu durchstarten zu können.
Die Vorteile der Wirtschaftsmediation sind die gewonnene Zeit, eingesparte Kosten und „last but not least“ eine wieder intakte Geschäftsbeziehung und damit die Basis für unternehmerischen
Erfolg.
Mediation günstiger als Gerichtsprozess
17. 09. 2012
Seit dem 26. Juli dieses Jahres ist Mediation endlich gesetzlich geregelt. Auch davor gab es an einigen Standorten, während einer Testphase, die Möglichkeit
Rechtsstreitigkeiten durch Mediatoren zu nutzen. Mediatoren sind außergerichtliche Streitschlichter, die einen Kompromiss zwischen den Streitparteien herbeiführen sollen. Von der
gefundenen Lösung sollen im bestmöglichen Fall alle Beteiligten profitieren, während es bei einem richterlichen Urteil meist einen Gewinner und einen Verlierer gibt. Bis dato wurde die Möglichkeit
der Mediation, beispielsweise im Raum Bremen, eher selten genutzt. Das soll sich durch das neue Gesetz nun ändern.
Die Vorteile der Mediation sind zahlreich. Erstens wird bei der Konfliktlösung, wie bereits erwähnt, auf alle Parteien Rücksicht genommen und zweitens findet die
Streitbeseitigung in einem relativ kurzen Zeitraum statt. Während Gerichtsprozesse sich teilweise über mehrere Jahre hinziehen, ist es das Ziel der Mediation so schnell wie möglich
eine Konfliktlösung zu finden. Außerdem kann die Mediation auch auf unterschiedlichsten Anwendungsgebieten eingesetzt werden.
Ein weiterer Punkt, der ganz klar für eine Mediation spricht, sind die erheblich geringeren Kosten. Egal, ob der Streitwert bei 10.000, 100.000 oder 1.000.000 Euro liegt, die
Kosten für eine Mediation betragen immer in etwa zwischen 1.200€ bis 2.800€. Die Kosten variieren natürlich innerhalb des genannten Rahmens. Die Kosten, die bei einem
Gerichtsprozess sind deutlich höher und variieren je nach Streitwert. Für die zuvor genannten Summen Streit können jeweils Kosten von 7000, 21000 oder 79.000 Euro entstehen. Diese Summen machen
deutlich, dass es für Firmen und für Privatverbraucher, oft sehr lohnenswert ist, sich zunächst in Streitfragen an einen Mediator zu wenden.
Wenn Sie mehr über die Möglichkeit der Mediation als Alternative zum Rechtsstreit erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.
http://www.klick-deine-mediation.de/news/Mediation-guenstiger-als-Gerichtsprozess
|
Wenn zwei Unternehmer sich streiten, muss das nicht gleich in einem nervenaufreibenden Gerichtsprozess münden. Ein Streitschlichter könnte Abhilfe schaffen. Aber nur wenige Mittelständler nutzen das Instrument. Das neue Mediationsgesetz könnte dies nun ändern, sagt Claus Thiery, Partner von CMS Hasche Sigle.
In den letzten Jahren hat die Mediation, speziell die Wirtschaftsmediation, in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Gleichwohl besteht im Vergleich zum anglo-amerikanischen Raum, wo die Mediation schon lange etabliert ist, immer noch Nachholbedarf. Mediationsfördernd wirkt dort, dass die Führung von Prozessen wesentlich teurer als in Deutschland und die Durchführung eines Mediationsverfahrens teilweise zwingend ist. Der deutsche Gesetzgeber baut im Bereich der Mediation dagegen nach wie vor auf Freiwilligkeit.
In Deutschland haben vor allem große Unternehmen die Mediation für sich entdeckt. Sie nehmen Mediationsklauseln in ihre Verträge auf und lösen außer- und innerbetriebliche Konflikte zunehmend mittels des Instruments. Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen führt die Mediation dagegen nach wie vor ein Schattendasein.
Das am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz könnte dies inzwischen ändern. Die Erwartungen an das Gesetz sind hoch. In der Presse wurde es als "Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur in Deutschland völlig verändern könnte" (Süddeutsche Zeitung) bejubelt. Die Bundesjustizministerin spricht von einem "Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland". Doch hält das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wie das Gesetz vollständig heißt, was es verspricht?
Das neue Gesetz regelt die Mediation erstmals in Deutschland einheitlich. Hierbei beschränkt sich der Gesetzgeber auf die Regelung einiger Teilaspekte. Demgegenüber bleibt das Mediationsverfahren selbst ungeregelt und die Gestaltung des Verfahrensablaufs richtigerweise den Parteien nebst Mediator überlassen.
Begrüßenswert sind insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und des zertifizierten Mediators. Das Mediationsgesetz etabliert Mindeststandards für die Qualität der Mediatoren. Aus- und Fortbildung sind dabei nicht umfassend geregelt. Das Gesetz benennt aber Kenntnisse und Kompetenzen, die die Ausbildung zum Mediator vermitteln soll, unter anderem Kenntnisse über die Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken sowie Konfliktkompetenz.
Der Vorschrift dürfte in der Praxis geringe Bedeutung zukommen, da es sich zum einen um eine unverbindliche Soll-Vorschrift und zum anderen um "Minimalkompetenzen" handelt. Von Bedeutung ist dagegen die Einführung des zertifizierten Mediators, der eine Ausbildung mit definierten Inhalten absolviert haben und sich fortbilden muss. Die Einzelheiten der Aus- und Fortbildung werden in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung geregelt. Dies ist zum einen bedeutsam für die Ausbildungsinstitute, die ihr Angebot entsprechend ausrichten müssen, zum anderen für die Kunden des Mediators ("Medianten"), da so bestimmte Qualitätsstandards gesichert werden.
|
Demgegenüber enthält das Gesetz keine Regelung zur Vollstreckbarkeit von Mediation-Vereinbarungen. Eine im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehene Änderung der Zivilprozessordnung, die eine erleichterte Vollstreckbarkeit der Mediation-Vereinbarung vorsah, wurde gestrichen. Dies mag man kritisieren. Allerdings war es bereits nach alter Rechtslage grundsätzlich möglich, eine Mediation-Vereinbarung für vollstreckbar erklären zu lassen. Diese Möglichkeiten bleiben bestehen. In der Praxis wird dies ohnehin fast nie relevant, da die mit einer Mediation erzielten Ergebnisse so nachhaltig sind, dass die Parteien sich freiwillig an die Mediation-Vereinbarung halten.
Insgesamt ist das Mediationsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Da der Weg zum Mediator weiter freiwillig bleibt, bleibt abzuwarten, ob das Gesetz dieser auf das win-win-Prinzip abzielenden außergerichtlichen Methode zur Streitbeilegung zum endgültigen Durchbruch verhelfen wird. Die Praxis zeigt, dass das Aufbrechen des tradierten Habitus des "Das haben wir ja noch nie so gemacht" differenzierte Überzeugungsarbeit erfordert. Diese muss auch aufzeigen, dass Mediation kein Allheilmittel ist, sondern ein für bestimmte Konflikte taugliches, schnelles, effizientes und meist kostengünstiges Werkzeug zur Konfliktlösung.
Autor: Claus Thiery, Partner von CMS Hasche Sigle und Experte für Dispute Resolution